VOM „NOTÄR“ ZUM GROSSGRUNDBESITZER
Der „Notär” Johann Kaspar Adolay (* 6. Juli 1771 in Landau in der Pfalz; † 5. August 1853 in Ruppertsberg) studierte in Straßburg Rechtswissenschaften. Nach seiner Promotion war er ab 1795 als Notar zunächst in Niederbronn, ab 1798 in Frankenthal tätig. Von Dezember 1819 bis 1825 gehörte er als Vertreter des Rheinkreises der ersten, mit Verabschiedung der Verfassung von 1818 eingeführten, gewählten Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtags an. Und so ganz nebenbei nutzte er seine Insiderkenntnisse, um bei Versteigerungen eine große Anzahl von Immobilien zu ergattern, die er freilich zumeist schon kurze Zeit später mit satten Gewinnen weiterverkaufte.
Das Vermitteln oder gar das Abschließen von Grundstücksgeschäften unter Ausnutzung von Insiderinformationen ist nach den Worten von Justizrat Klaus-Peter Seiberth aus Frankenthal den Notaren als Träger eines öffentlichen Amtes heutzutage streng verboten. Notare, so Seiberth, die hierzulande die Befähigung zum Richteramt besitzen, sind auch zur absoluten Neutralität und Objektivität bei der Beurkundung im Dienste von Privatpersonen verpflichtet – etwa bei der Beurkundung von … | WEITERLESEN
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