Web-Seminar: Was ändert sich beim Kabel-TV
Im Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.
Die Verbraucherzentrale hat daher unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kabel die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in dem Web-Seminar über das Ende des Nebenkostenprivilegs und beantwortet Fragen der Betroffenen. Die Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden. Das Web-Seminar findet am Freitag, 03. Mai 2024, um 15:00 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten. Das Web-Seminar ist kostenlos und Sie können sich hier anmelden.