Web-Seminar: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings sind sie unsicher, worauf sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht achten müssen oder scheuen den Aufwand.
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Im Web-Seminar gibt die Expertin der Verbraucherzentrale Hinweise, worauf beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht zu achten ist und worin der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung liegt.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Das Web-Seminar findet am 27. Januar um 16 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und Sie können sich hier (Link verlässt die Seite der VZ) anmelden.
Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann. Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.