Weisenheim am Berg – Flurbereinigung WaB IV, Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Teilungsbeschluss vom 29.06.2020 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Weisenheim am Berg IV als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Grundsätzlich werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) an einem Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung vor Ort eingeladen, um den Vorstand zu wählen.
Dies ist voraussichtlich Corona bedingt in absehbarer Zeit nicht möglich.
Um die Handlungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft dennoch zu gewährleisten, wird eine Briefwahl durchgeführt.
Zunächst besteht die Notwendigkeit, eine Kandidatenliste aufzustellen. Um diese Kandidatenliste aufstellen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns Wahlvorschläge machen.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Teilnehmer des Verfahrens wählbar sind, sondern auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.
Wir bitten Sie daher, uns bis zum 15.07.2021 schriftlich, per E-Mail oder telefonisch Personen zu benennen, die bereit sind, sich in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Weisenheim a. Bg. IV wählen zu lassen.
Über allgemeine Informationen zum Verfahren, die Aufgaben der Teilnehmerge-meinschaft sowie die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft können Sie sich mit Hilfe von Dateien informieren, welche Sie unter https://www.dlr.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41230 finden können oder über nachfolgende QR-Codes.
Allgemeine Informationen zum Verfahren | Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft | Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
Des Weiteren bitten wir Sie, uns bis zu dem vorgenannten Termin mitzuteilen, ob Sie an der Briefwahl teilnehmen und Wahlunterlagen zugeschickt bekommen möchten.
Wählen dürfen nur Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten oder von diesen bevollmächtigte Personen.
Unter https://www.dlr.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41230 bzw. dem 1. QR-Code können Sie unter 4. Bekanntmachungen -> Aktuell sowohl den Teilungsbeschluss, als auch eine Übersichtskarte einsehen, um Ihre Beteiligung am Verfahren zu überprüfen.
Ansprechpartner für die Entgegennahme von Wahlvorschlägen bzw. Anmeldung zur Briefwahl sind:
- Frau Heckmann, Nr. 06321/671-1202,
E-Mail: svenja.heckmann@dlr.rlp.de oder
- Frau Hammel, Nr. 06321/671-1204,
E-Mail: antoinette.hammel@dlr.rlp.de
Im Auftrag
gez. Carsten Wiesner
(stellvertretender Abteilungsleiter)
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Flurbereinigung Weisenheim am Berg IV Aktenzeichen: 41230-HA2.4. |
67433 Neustadt, 01.06.2021 Konrad-Adenauer-Str. 35 Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/671-1250 Internet: www.dlr.rlp.de |