Wasserwerk Kottenheim – Aufforderung zum Schutz der Wasserzähler
In der kalten Jahreszeit sind die Einrichtungen der Wasserversorgung, insbesondere die Wasserzähler, durch Frost gefährdet.
Dies ist vor allem in Neubauten, die noch nicht bewohnt sind, der Fall. Alle Anschlussnehmer werden daher gebeten, die Wasserzähler sowie die Zuleitungen durch entsprechende Vorkehrungen zu schützen.
Nach der bestehenden Allgemeinen Wasserversorgungssatzung sind die Anschlussnehmer verpflichtet, Wasserzähler und Leitungen vor Beschädigungen, insbesondere vor Oberflächenwasser, Schmutzwasser, Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch Frostschäden entstehen, zu Lasten des Anschlussnehmers gehen.
Wir bitten die Anschlussnehmer, Frostschäden sofort schriftlich oder fernmündlich bei der Verbandsgemeinde oder der Ortsgemeinde zu melden.
Zähler dürfen im Übrigen nur von Mitarbeitern der Ortsgemeinde, oder von Dritten, im Auftrag der Ortsgemeinde, ausgebaut werden. Auch örtliche Handwerker sind ohne Auftrag der Ortsgemeinde hierzu nicht befugt.
Bezüglich der Gebührenerhebung weisen wir darauf hin, dass die durch Frostschäden oder defekte Leitungen hinter dem Zähler entstehenden Wasserverluste in voller Höhe zu Lasten der Anschlussnehmer gehen und mögliche Anträge auf Absetzung von Wassermengen abzulehnen sind.
Im Interesse der Aufrechterhaltung unserer Wasserversorgung sowie in Ihrem eigenen Interesse wird um Beachtung der vorstehenden Grundsätze gebeten.
Braunstein, Ortsbürgermeister
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