Vordereifel: 3G: Geimpft, genesen, getestet – auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel gelten nun diese Regeln
VG Vordereifel. Feste Terminabsprachen zum Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel sind Corona-bedingt ja bereits seit Längerem geboten. Ab sofort ist zudem für alle Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Verwaltungsgebäudes – gemäß aktuellem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – ein entsprechender Nachweis der 3G-Regel erforderlich.
Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
„Angesichts der leider wieder sehr ernsten Lage ergreifen wir zum Schutze aller Mitmenschen diese neuen Maßnahmen.“, äußert sich Bürgermeister Alfred Schomisch dazu.
Daneben bleiben auch weiterhin in der gesamten Verwaltung die Maskenpflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske sowie die Einhaltung der AHA-Regeln bestehen.
[Foto: viarami auf Pixabay]
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