VG Vordereifel/St. Johann: Einberufung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin in den Ortsgemeinderat
Oliver Schimmels ist bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in den Ortsgemeinderat gewählt worden. Herr Schimmels hat sein Mandat niedergelegt.
Nach § 45 des Landesgesetzes über die Wahl zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG -) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), wurde als Nachfolger
Willi Hörter, Florinstraße 19, 56727 St. Johann
in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Hörter hat das Mandat angenommen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Dies wird hiermit unter Hinweis auf § 66 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 11. Oktober 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2018 (GVBl. S. 309), bekanntgegeben.
56727 St. Johann, 17. August 2023
Rainer Wollenweber
Wahlleiter für die Wahl des Ortsgemeinderates
[Bild: www.st-johann-eifel.de]
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