Amtliche Meldung

VG Vordereifel/St. Johann: Beseitigung von überhängenden Sträuchern

Viele Bürgersteige sind auf Grund von überhängenden Ästen sowie Hecken und Sträuchern nicht mehr begehbar. Fußgänger sind gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Die hiermit verbundenen Gefahren dürften bekannt sein.

Eine Verpflichtung zur Freihaltung von öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 12.03.2002. Hierin sind auch die bei Nichtbeachtung möglichen Rechtsfolgen erwähnt.

Als Ortsbürgermeister liegt es mir fern, die betreffenden Eigentümer der Verwaltung zu melden, damit diese eine ordnungsbehördliche Aufforderung erhalten. Daher möchte ich zunächst hiermit alle Grundstückseigentümer bitten, die öffentlichen Verkehrsflächen, wozu auch die Bürgersteige gehören, von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Unkraut.

Bitte helfen Sie mit, dass nicht notwendige Beeinträchtigungen in unserem Ort zu vermeiden.

Rainer Wollenweber
Ortsbürgermeister

 

[Foto: www.st-johann-eifel.de]

 

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