VG Vordereifel/Kirchwald: Aus der letzten Gemeinderatssitzung am 07.06.2022
Schnelles Internet ist das Rückgrat für digitales Leben und Arbeiten, für Industrie 4.0 und moderne Verwaltung. Glasfaser überträgt Signale per Lichtwellen, keine andere Internettechnologie transportiert Daten so schnell. Vor allem der ländliche Raum profitiert von den Chancen der Digitalisierung.
WESTENERGIE zeigt Interesse, Kirchwald mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Fabian Vocktmann, der Regionalmanager des Unternehmens. stellte in der Sitzung die Vorzüge dieser Technik dar. Voraussetzung dafür, dass WESTENERGIE das Projekt in Kirchwald durchführt ist, dass 40 % der Haushalte sich an das Glasfasernetz anschließen lassen.
WESTENERGIE wird gemeinsam mit der Gemeinde am Donnerstag, 14. Juli 2022, 19.00 Uhr, im Bürgerhaus über die Möglichkeiten einer Glasfaserversorgung in Kirchwald informieren.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Entscheidung über die Gestaltung und Ausstattung der Außenanlage der Kita „Mäuseturm“ an den Bau-, Planungs- und Friedhofsausschuss der Ortsgemeinde zu delegieren.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde für den Zeitraum 2016 bis 2020 geprüft. Der Ortsgemeinderat nahm die Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis.
Ausgelöst durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschloss der Ortsgemeinderat die zuletzt 2014 erhöhten Realsteuern ab dem 01.01.2023 nachfolgenden Hebesätzen zu erheben:
- Grundsteuer A 345 v.H. (bisher 300 v.H.)
- Grundsteuer B 465 v.H. (bisher 365 v.H.)
- Gewerbesteuer 400 v.H. (bisher 365 v.H.)
Bei Erhebung der neuen Realsteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von knapp 26.000 EUR. erwartet. Von diesem Betrag sind erhöhte Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zu zahlen, so dass letztlich rd. 7.000 EUR bei der Gemeinde verbleiben.
Durch die sogenannten Nivellierungssätze soll sichergestellt werden, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft nicht das tatsächliche Ist-Aufkommen an Steuern, welches die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen A bzw. der Umlagegrundlagen der Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zugrunde gelegt wird, sondern ein „normalisiertes“ Aufkommen, welches sich an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen orientiert. Erhebt die Ortsgemeinde die Steuern nicht nach diesen Hebesätzen, so zahlt sie dennoch Umlagebeträge nach einem Steueraufkommen, welches sie in Wirklichkeit nicht hat.
Bei evtl. zu stellenden Förderanträgen, hat die Gemeinde gegenüber den Bewilligungsstellen eine Erklärung abzugeben, dass alle Einnahmequellen ausgeschöpft sind. D.h. bei den Steuerhebesätzen, dass die Festsetzungen entsprechend den Landesdurchschnittssätzen erfolgen. Ist dies nicht der Fall, wird es nicht zu einer Bewilligung kommen.
Im Übrigen ist die Kommunalaufsicht insbesondere bei einem unausgeglichenen Haushalt gehalten, auf die Ausschöpfung der kommunalen Einnahmepotentiale hinzuwirken.
Der Gemeinderat hat sich letztendlich mehrheitlich für eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze entschieden. In dem Druck, der „von oben“ für eine Erhöhung aufgebaut wird und in Anbetracht der Konsequenzen, die sich aus einer Verweigerung der Steuererhöhungen ergeben würden, sah man zum Teil allerdings – milde ausgedrückt – eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung.
Des Weiteren hat der Gemeinderat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Verbandsbürgermeister und den Verbandsbeigeordneten Entlastung erteilt.
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