VG Vordereifel/Kirchwald: Aus der letzten Gemeinderatssitzung 27.11.2023
Nachdem er zunächst einen Blick auf die aktuelle Situation des Forstes Kirchwald geworfen hatte, stellte Revierförster Stefan Braun seinen Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2024 vor.
Im Wirtschaftsplan stehen Erträge von 55.510 € Aufwendungen von 49.280 € gegenüber, er schließt also mit einem positiven Saldo von 6.230 €.
An Bundeszuweisungen werden 20.320 € für Klima angepasstes Waldmanagement erwartet. Um diese Förderung zu erhalten muss die Gemeinde zwölf Kriterien, die von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gefordert werden, einhalten. Unter anderem sind dies der Verzicht auf Kahlschläge, die Anreicherung und Erhöhung der Diversität, das Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung, insbesondere Pionierbaumarten, sowie der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel.
Darüber hinaus sind Landeszuweisungen in Höhe von 5.000 € eingeplant. Der vorgesehene Holzverkauf soll Einnahmen von 30.190 € erbringen.
Bei den Aufwendungen sind fixe Kosten von 12.670 €, Sachkosten von 10.500 €, darüber hinaus 26.110 € für Unternehmereinsatz und Waldarbeiterlöhne geplant.
Seitens des Gemeinderates wurde erneut deutlich gemacht, dass der Wald eine herausragende Bedeutung für Kirchwald hat. Erfreulich, dass, nachdem die Bewirtschaftung über lange Jahre defizitär war, 2024 erneut ein Plus erwartet wird.
Dem Forstwirtschaftsplan 2024 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b Baugesetzbuch sah sich der Gemeinderat dazu gezwungen, die Vermarktung im Baugebiet „Hinter´m Dorf“, 1. Erweiterung“ bis zum 31.12. d.J. zurückzustellen. Das Gericht hatte geurteilt, dass der § 13b BauGB mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Daraufhin standen die auf dieser Gesetzesgrundlage erstellten Bebauungspläne auf der Kippe. Inzwischen liegen Handlungsempfehlungen des Bundesbau- sowie des Landesfinanzministeriums RP vor, wonach der Bebauungsplan „Hinter´m Dorf – 1. Erweiterung“ nicht mehr angreifbar ist, da die einjährige Rüge- und Klagefrist bereits abgelaufen ist. Deshalb hat der Gemeinderat seinen Beschluss vom Aug.d.J. (Zurückstellung der Vermarktung) aufgehoben, so dass Bauwillige sich jetzt bei der Gemeinde wegen eines Baugrundstücks bei der Gemeinde melden können.
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