VG Vordereifel/Baar: Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan für das Teilgebiet „Auf der Heide“, 1. Erweiterung
Ortsgemeinde Baar
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan für das Teilgebiet „Auf der Heide“, 1. Erweiterung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat von Baar hat in der öffentlichen Sitzung am 13.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der Heide“, 1. Erweiterung gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen. Darüber hinaus wurde am 08.02.2022 der Entwurf anerkannt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Baar, Flur 13. Er ist in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt (s. Anlage).
Planungsziele
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauland für junge Familien zur Deckung der örtlichen Baulandnachfrage im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung. Dabei ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ vorgesehen.
Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB geführt.
Auslegungsdauer
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 24.02. bis 24.03.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer 47, während der Öffnungszeiten (Montags – Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie Freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können Sie die Unterlagen in diesem Zeitraum auch unter www.vordereifel.de Rubrik „Verwaltung und Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Baar / Auf der Heide, 1. Erw.“ im Internet einsehen.
Während dieser Auslegungsfrist kann jeder zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung nehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation / Coronakrise gelten besondere Vorgaben. Grundsätzlich ist erwünscht, dass Stellungnahmen schriftlich oder per Email an: j.gaeb@vordereifel.de eingereicht werden. Persönliche Vorsprache ist möglich, gemäß den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen ist aber vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter, Herrn Gäb, unter 02651/8009-36 in Verbindung. Bei Ihrer Vorsprache sind besondere Hygienevorschriften zu beachten, die bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden. Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder per Telefon erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Es wird ausdrücklich öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Geltungsbereichskarte Auf der Heide
Baar, den 17.02.2022
(Siegel)
Erwin Augel
Ortsbürgermeister
[Grafik: geralt auf Pixabay]
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