VG Vordereifel/Arft: Bekanntmachung über die Nichtdurchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 24. September 2023
Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Arft am Sonntag, 24. September 2023, nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Die Wahl erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat.
Arft, 17. August 2023
Markus Thiel
Erster Beigeordneter als Wahlleiter
[Foto: www.arft_.eu]
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