Verlängerung der Maskenpflicht in Teilen der Binger Innenstadt
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt zunächst bis zum Ablauf des 31.01.2021.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich der Maskenpflicht sowie die Bekanntmachung im Wortlaut finden Sie unter www.bingen.de/Corona im Abschnitt „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“.
Bildquelle: Torsten Silz
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