Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich Geiselberger Kerwe 2023
Die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach–Burgalben erlässt als zuständige Behörde nach §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 5 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der StVO vom 12. März 1987 folgende
V e r k e h r s r e c h t l i c h e A n o r d n u n g :
Anlässlich der diesjährigen Kirchweih werden in der Zeit von
Mittwoch, 06. September 2023, 15.00 Uhr bis Dienstag, 12. September 2023, 20.00 Uhr die Straßen „Im Eck“ und Schulstraße für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
Den Anliegern ist die Zufahrt zu ermöglichen.
Der Verkehr wird über die Haupt– und Lindenstraße umgeleitet.
An den Zufahrten zu dem abgesperrten Bereich ist jeweils Verkehrszeichen VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger Frei“ aufzustellen.
Für die Durchführung dieser Anordnung ist die Ortsgemeinde Geiselberg verantwortlich.
Die Zufahrt zu der Bushaltestelle in der Straße „Im Eck“ und Schulstraße ist nicht
möglich.
Begründung:
Die Geiselberger Kirchweih wird alljährlich in dem gesperrten Bereich veranstaltet. Der Sperrzeitraum beginnt mit der Aufstellung der Buden und Stände. Aus verkehrssicherungstechnischen Gründen kann der allgemeine Verkehr diesen Bereich nicht mehr benutzen.