Stadtverwaltung Bingen am Rhein weiter ohne Publikumsverkehr
Kontaktaufnahme weiterhin telefonisch, digital oder schriftlich möglich
Aufgrund der verlängerten Lockdown-Regelungen im Zusammenhang mit der bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (nachzulesen auf www.bingen.de/Corona) bleibt die Stadtverwaltung Bingen am Rhein bis mindestens 14. Februar 2021 für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen.
Weitere Informationen können Sie einer entsprechenden Pressemitteilung entnehmen.
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