Simmertal – Hunde gehören an die Leine!
Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich aber nicht alle halten sich an die Regeln. Nachdem es in jüngster Zeit vermehrt zu Beschwerden kam, weist die Ortsgemeindeverwaltung darauf hin, dass laut Gefahrenabwehrverordnung alle Hunde innerhalb der Ortschaft anzuleinen sind. Des Weiteren hat der Halter dafür zu sorgen, dass die Hinterlassenschaft seines Hundes zu beseitigen ist.
Ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.