Amtliche Meldung

Seit Samstag, 24. April 2021, gilt die „Bundes-Notbremse“

Teilweise neue Regelungen für die Stadt Bingen und die Region | Corona-Schnelltestzentren gewinnen an Bedeutung

In Mainz-Bingen gelten seit Samstag, 24. April, die Regelungen der sogenannten Bundes-Notbremse. Diese gilt, da der in § 28b des Infektionsschutzgesetzes genannte Schwellenwert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen überschritten wird.

Darüber hinaus werden aufgrund der verschärften Regelungen im Rahmen der „Bundes-Notbremse“ verstärkt negative Schnelltests benötigt. Diese sind unter anderem für Friseurbesuche und Fußpflege sowie für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen und für das Einkaufen im Einzelhandel vorgeschrieben. Auch für einen Besuch der Außengastronomie (Öffnung ab einer Inzidenz von unter 100) benötigen Bürgerinnen und Bürger einen aktuellen Negativtest.

Testen lassen können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin kostenlos in der Rundsporthalle in Bingen-Büdesheim (Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr – jeweils von 17:00 bis 19:30 Uhr). Weitere Informationen zu Testmöglichkeiten in Bingen finden Sie unter: www.bingen.de/Corona.

Neue Regelungen gelten auch für den Bereich Sport. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Der Servicebetrieb Bingen weist außerdem darauf hin, dass der Park am Mäuseturm – mit einigen Einschränkungen – weiterhin geöffnet bleibt. Auch zu diesem Thema finden Sie mehr Informationen in einer entsprechenden Mitteilung.

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