Schutzschild für Vereine in Not – Anträge ab sofort möglich
Seit dem 4. Mai 2020 können gemeinnützige Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Ziel ist es, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von insgesamt 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Alles Wissenswerte erfahren Sie auf der Seite der Landesregierung: https://wir-tun-was.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/schutzschild-fuer-vereine-in-not-antraege-ab-sofort-moeglich/.
Je nachdem, ob Ihr Verein ein Sport-, Kultur oder anderer Verein ist, wird das Hilfsprogramm von unterschiedlichen Institutionen umgesetzt und betreut. Alle nötigen Infos – auch, wo Sie den Antrag stellen können und wer Ihr Ansprechpartner ist – erfahren Sie ebenfalls auf dieser Seite.