Osburger Panoramaweg „Os 3“ – Grundsätzliches zur Nutzung von Feldwegen
Die Beschilderung mit Wegweisern, Plaketten sowie drei Infotafeln des neuen Wanderweges ist soweit fertig. Der Panoramaweg ist inklusive Seeblick ca. 7,5 km lang. Es ist eine Abkürzung beim Kapellchen Richtung Schornsteinwald möglich, dann wären es ca. 5,5 km. Auf der Osburger Homepage finden Sie bei Aktuelles einen Beitrag mit Fotos der beiden Wegvarianten. Grundsätzlich ist der Start- und Zielpunkt des Weges beim Parkplatz des Sportplatzes (Misselbachstr. 24). Es kann aber überall am Weg entlang Start/Ziel sein oder auch nur streckenweise gegangen werden, da er rund ums Dorf geht und somit abkürzbar ist.
Noch einige Hinweise – Ich bitte um Beachtung und Einhaltung!
– Sofern Sie mit dem Auto anfahren: Parkplätze sind bei der Mehrzweckhalle sowie beim Sportplatz. Das Befahren der Wege ums Dorf ist nicht erlaubt (Durchfahrt verboten-Schilder), ausgenommen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr.
– Wenn Ihnen Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr begegnet, bitte gehen Sie auf Seite, diese dürfen dort fahren. Es ist kein gutes Miteinander, wenn Landwirte durch parkende Autos (wo sie gar nicht hinfahren dürfen) auf Wegen oder auf Wiesen und Feldern gehindert werden. Nutzen Sie die vorhandenen Parkplätze oder gehen Sie möglichst direkt zu Fuß.
– Abfall: Es sind einige Mülleimer sowie Hundekotbeutelstationen (mit unterem Abfallbehälter) ums Dorf herum aufgestellt. Es kann nicht an jeder Bank ein Abfalleimer aufgestellt werden. Wenn Sie Dinge mitbringen, die Müll verursachen, nutzen Sie die vorhandenen Behältnisse bzw. nehmen Sie Ihren Müll in Ihrem Rucksack oder Tasche wieder mit nach Hause. Bedenken Sie, daß es zum einen Umweltverschmutzung ist, wenn Sie den Müll auf den Boden werfen und zum anderen landet der Müll, ggfls. Plastik etc. später im Futter für Kühe und Pferde und somit letztendlich im Magen der Tiere! Dies gilt insbesondere auch im Wald, nehmen sie Ihren Müll bitte wieder mit nach Hause!
– Die Hinterlassenschaften von Hunden sind ebenfalls bei Weiden, Wiesen sowie anderen landwirtschaftlichen Grundstücken etc. zu entfernen. Tiere können davon krank werden, wenn Hundekot nachher im Futter landet. Es sind genügend Hundetüten-Behälter aufgestellt, ggfls. holen sie sich ein paar Tüten auf Vorrat mit und entsorgen diese notfalls in Ihrer Restmülltonne. Zudem ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Hinterlassenschaft nicht entfernt wird.
– Zudem ein Hinweis, den die Jagdgenossenschaft bereits vor einiger Zeit veröffentlicht hat: Es kommt immer öfter vor, daß Unbefugte die land- und forstwirtschaftlichen Wege verbotenerweise befahren. Vor allem Nachts ist dies für den Jagdpächter störend und auch gefährlich für die Fahrzeuginsassen. Der Jagdpächter ist z. B. für die Minimierung des übermäßigen Schwarzwildbestandes zuständig. Er kann seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben, wenn Nachts immer wieder Fahrzeuge Wirtschaftswege befahren, die für den privaten Verkehr gesperrt sind.
– Die Benutzung unserer Feld- und Waldwege ist in einer Satzung geregelt, welche Sie unter www.gemeinde-osburg.de, Menüpunkt Ortsgemeinde – Satzungen finden. Der gute Zustand unserer Feldwege, insbesondere ums Dorf, ist u. a. der Jagdgenossenschaft und auch somit den Landwirten zu verdanken, die diese Wege bzw. den Wegeausbau mitfinanziert haben.
Vielen Dank für das Verständnis, die Beachtung der Hinweise und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Menschen, Tieren und der Natur. Dies trägt dazu bei, das der schöne Weg oder auch überhaupt unsere tolle Landschaft weiterhin schön und intakt bleiben.
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Unser Panoramaweg “Os 3” ist wirklich wunderschön! 🙂
Vielen Dank 🙂