Amtliche Meldung

Osburg – Hinweise an alle Hundehalter – Verunreinigungen durch Hundekot & Anleinpflicht sowie Hundesteuer

Verunreinigungen durch Hundekot & Anleinpflicht

Es gehen wieder verstärkt Klagen über Hundekot auf Privatgrundstücken ein; desweiteren betrifft dies auch öffentliche Flächen. Aus diesem Grund weisen wir nochmals alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde Straßen, Gehwege, Kinderspielplätze, Grünflächen und insbesondere fremdes Eigentum nicht verunreinigen dürfen. Die Hunde sind an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaft ist zu beseitigen! Auch aus diesem Grunde wurden an verschiedenen Stellen Hundetoiletten in Osburg aufgestellt. Insbesondere bezüglich der Anleinpflicht wird oft argumentiert: „Der Hund tut nichts o.ä..“ Unabhängig davon, haben andere Personen oft Angst!

Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Ruwer in der derzeit gültigen Fassung

§3 Umgang mit Hunden

(1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden…

(3) In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Ferner ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

(4) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet…

Insbesondere hierzu der Hinweis zu Grün- und Ackerflächen (Wiesen, Getreidefelder etc.), öffentliche Flächen usw.: Auch auf diesen Flächen ist Hundekot zu entfernen. Alle Grundstücke und Flächen haben einen Besitzer und in den meisten Fällen ist dies nicht der Hundehalter oder Hundeführer. Es ist bekannt, daß Grünflächen meist für Viehfutter dienen und insbesondere Kühe durch Hundekot im Futter krank werden oder sogar sterben können. Auch der Wegesrand gehört Jemand. Hundekot der am Wegesrand ist, ist kein schöner Anblick und wenn Spaziergänger oder Kinder rein treten, ist ärgerlich. Unabhängig von der Entfernungspflicht sollte Jedem daran gelegen sein, in einer schönen Umgebung zu wohnen und spazieren zu gehen – sehen Sie die Natur und Umgebung doch ähnlich wie Ihren schönen eigenen großen Garten an.

 

Hundesteuer

Hundehalter sind gemäß der Hundesteuersatzung verpflichtet, ihre Tiere bei der Gemeinde an- und abzumelden. Dabei sind auch Zweit- und Dritthunde (oder auch mehr) entsprechend anzumelden. Sollte dies in der Vergangenheit versäumt worden sein, bitten wir die Anmeldung umgehend bei der Verbandsgemeinde Ruwer nachzuholen. Sie können dies persönlich oder über Internet per Formular Hundesteuer – Anmeldung erledigen.

Einen Flyer mit Hinweisen zur Hundehaltung, erstellt vom Ordnungsamt der VG, finden Sie hier.

 

Zuwiderhandlungen können beim Ordnungsamt angezeigt werden und werden als Ordnungswidrigkeit gewertet die mit einer Geldbuße geahndet wird. An- oder Abmeldungen von Hunden sowie weitere Informationen etc. finden Sie hier.

Formular zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

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