Nachbarschaftshilfe und Bürgerengagement:
Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Corona-Pandemie: Hinweise, Kontakte und Fördermöglichkeiten
Die Corona-Pandemie stellt unser gesamtes gesellschaftliches Leben vor in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Bund und Länder haben weitreichende Entscheidungen getroffen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Gesundheit und Leben der Menschen zu schützen.
In dieser schwierigen Situation macht es Mut, dass die Menschen in unserem Land bereit sind, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Die Staatskanzlei fördert auch finanziell selbstorganisierte, bürgerschaftliche Projekte der Nachbarschaftshilfe in der Corona-Pandemie.
Áuf der Internetseite www.wir-tun-was.rlp.de wurde ein Formular für die Beantragung dieser Förderung zur Verfügung gestellt.
Der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist bewusst, dass in den meisten Fällen keine exakten Gesamtkosten beziffert werden können. Dies ist für deren Entscheidung auch nicht fordernd. Gleichwohl benötigt die Staatskanzlei eine realistische Kostenschätzung, damit die Höhe der Zuwendung mit nachvollziehbaren und verhältnismäßigen Maßstäben ermittelt werden kann.
Bitte beziffern Sie auch beim Ausfüllen Ihren Eigenkostenanteil, da im Rahmen der Anteilsfinanzierung max. 90 % der Gesamtkosten gefördert werden können mit einer Obergrenze von 500,00 Euro.
WICHTIG! Der Antrag muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kontakt :
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
leitstelle@stk.rlp.de
Nach Durchführung des Projektes ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in der im Zuwendungsbescheid genannten Frist zu richten. Darin ist zu bestätigen, dass und in welcher Form die Maßnahme durchgeführt und die bewilligten Mittel verausgabt wurden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Projektes „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ per eMail unter starkes-ehrenamt@trier-saarburg.de oder telefonisch unter 0651/ 715-324 und 715-281 gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie auch HIER
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