Maibaum 2020
Ortsbeirat Ringen informiert: Mit Schreiben vom 21. April 2020 hat die Gemeindeverwaltung die Junggesellenvereine zu den bestehenden Regelungen des „Maibaumstellens“ informiert.
Demnach ist mit der am 17. April 2020 in Rheinland-Pfalz in Kraft getretenen „Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung“ (kurz: 4. CoBeLVO) bis zum Ablauf des 6. Mai 2020 auch weiterhin die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt (Teil 1, § 3 4. CoBeLVO).
Selbst das Aufstellen der Bäume in einem kleinen Kreis, z.B. durch mehrere Vereinsmitglieder, ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nicht zulässig.
Sofern sich nach dem 6. Mai Änderungen in den Kontaktbeschränkungen ergeben sollten, die ein Aufstellen der Maibäume evtl. noch ermöglichen würde, wird die Gemeinde unverzüglich informieren.
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