Longkamp – Sportplatz eingeschränkt wieder nutzbar
Nach der ab dem 13.05.2020 geltenden Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat.
Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend zu beachten, dass
- Trainingseinheiten nur ohne Zuschauer stattfinden dürfen;
- während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist;
- ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
- besonders strenge Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten.
Die Ortsgemeinde Longkamp hat der Nutzung ihrer Sportanlage unter Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen zugestimmt.
Alle Räumlichkeiten (Clubheim, Umkleiden, Duschen, Toiletten) müssen allerdings geschlossen bleiben.
Die Nutzer der Sportanlage sind dafür verantwortlich, dass die genannten rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
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