Longkamp – Allgemeine Informationen zur Leinenpflicht für Hunde
Aufgrund von mehreren Nachfragen aus der Bevölkerung und aus aktuellem Anlass möchte die Ortsgemeinde Longkamp an dieser Stelle über die Leinenpflicht für Hunde informieren.
Grundlage einer Leinenpflicht für Hunde in der Ortsgemeinde Longkamp ist die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in der Fassung vom 01.04.2020.
3 „Umgang mit Tieren“ der oben genannten Verordnung besagt wörtlich
- Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. - In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
- Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die Hunde öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen (insbesondere Hundekot) sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Die Vorschrift ist eindeutig und unmissverständlich.
Ergänzend ist weitergehend anzumerken, dass sich nach dem Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz derjenige ordnungswidrig verhält, der Hunde außerhalb der befugten Jagdausübung unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk, insbesondere auch auf bewaldeten Flächen laufen lässt.
Kommt es beispielsweise in einem solchen Fall dazu, dass ein Hund Wild nachweislich gehetzt oder gerissen hat, wird er als gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz eingestuft. Mit dieser Einstufung darf er nur noch mit Beißkorb und angeleint außerhalb des befriedeten Besitztums ausgeführt werden. Betroffenen Hundehalter benötigen darüber hinaus eine Erlaubnis des Ordnungsamtes zur Führung des Hundes.
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