Landesverordnung zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne
Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Fallzahlen hat das Land Rheinland-Pfalz am Abend des 08. Dezembers 2020 eine Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen erlassen, die ab Mittwoch, 09. Dezember 2020, gilt. Die Verordnung ist bis zum 15. Januar 2021 gültig.
Mit dieser Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen sowie deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen wird die Absonderungspflicht künftig nicht mehr individuell im Einzelfall behördlich angeordnet, sondern eine abstakt-generelle geltende Regelung geschaffen.
Bislang wurde die Absonderung individuell im Wege einer mündlichen Information und eines Bescheids angeordnet. Dies ist angesichts der sehr hohen Fall- und Verdachtszahlen nicht mehr leistbar. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben sich daher direkt in die Absonderung der häuslichen Quarantäne zu begeben. Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung durch die zuständige Behörde bedarf es damit nicht mehr.
Durch die frühestmögliche Isolierung von Personen, die infektiös sind, sollen weitere Ansteckungen Dritter vermieden und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verhindert werden.
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