Kennen Sie schon… die Corona-Infoseite auf bingen.de?
Bürgerinnen und Bürger finden dort die wichtigsten Informationen zum Thema.
Über die Startseite oder direkt über www.bingen.de/Corona – die Binger Corona-Infoseite ist auf bingen.de leicht zu erreichen. Dort finden Informationssuchende bereits seit dem Frühjahr immer die aktuellen Pressemitteilungen zum Thema, rechtliche Grundlagen, wichtige Telefonnummern und hilfreiche Links zu den Seiten des Landkreises, der Landesregierung, des Bundes sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI). Insbesondere werden dort auch die geltenden Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz und die Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen veröffentlicht, die die zurzeit geltenden Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens regeln. Auch eine entsprechende Regel-Auslegehilfe ist dort zu finden.
„Bereits während der ersten Pandemiewelle zeigten die Zugriffszahlen auf unsere Corona-Infoseite, dass es ein starkes Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger beim Thema ‚Corona‘ gibt“, fasst Oberbürgermeister Thomas Feser die Bedeutung der Seite in der ersten Corona-Welle zusammen: „Seit einigen Wochen merken wir wieder, dass die Seite stets zu den Top-nachgefragten Seiten von bingen.de gehört. Daher haben wir diese nochmals ausgebaut und aktualisieren diese werktags täglich.“
Als besonderen Service aufgrund der aktuell sehr hohen Fallzahlen sowie dem damit einhergehenden Informationsbedürfnis der Bevölkerung, hat die Verwaltung dort noch eine weitere Unterseite eingerichtet: Unter www.bingen.de/Corona-Zahlen stellt Ihnen die Online-Redaktion der Stadtverwaltung dort die tagesaktuellen Fallzahlen für den Kreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz zur Verfügung.
Außerdem finden Sie auf dieser Seite ab sofort den Direkt-Link zum ‚Dashboard‘ des RKI, auf dem täglich die gemeldeten Neuinfektionen sowie die Fallzahlen aller deutschen Landkreise gemeldet werden.
Bleiben Sie gesund und immer aktuell informiert – mit dem digitalen Corona-Informationsangebot Ihrer Stadtverwaltung.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.