Amtliche Meldung

Information des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe“

Wenn der Winter kommt, sollten Sie Ihre private Trinkwasseranlage schützen!

Auch der schönste Winter kann seine Schattenseiten zeigen: Eingefrorene Wasserleitungen und geplatzte Wasserzähler können zu Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung führen bzw. Schäden, Kosten und Ärger verursachen. Daher empfiehlt der Zweckverband für Wasserversorgung bevor der Winter Einzug hält, alle Wasserleitungen und Wasserzähler in unbeheizten Räumen und in Schächten vor Frostschäden zu schützen. Hierbei sollten frostgefährdete Leitungen, Armaturen und Wasserzähler durch geeignetes Isoliermaterial vor Frost geschützt und nicht ganzjährig genutzte Leitungen rechtzeitig außer Betrieb genommen und entleert werden.

Was sind frostgefährdete Leitungen?

  • Leitungen in unbeheizten Räumen
  • Leitungen in Außenwänden
  • Leitungen auf Gartengrundstücken
  • Leitungen unterhalb geöffneter Kellerfenster
  • Wasserzählerschächte in Gärten oder auf saisonal genutzten Grundstücken

Mit welchen Schutzmaßnahmen sollten Sie vorbeugen?!

  • Überprüfen Sie die Gangbarkeit und Dichtigkeit am Eingangsventil, Wasserzähler und am Hauptabsperrventil und melden Mängel an den Zweckverband!
  • Überprüfen Sie Gangbarkeit und Dichtigkeit an Absperr– und Zapfventilen hinter dem Hauptabsperrventil und melden Mängel an Ihren Vertragsinstallateur!
  • Setzen Sie nicht ganzjährig genutzte Leitungen rechtzeitig außer Betrieb und entleeren Sie diese!
  • Schützen Sie Wasserzähler und Leitungen in Schächten und nicht ganzjährig genutzten Gebäuden durch Isoliermaterial gegen Frost!
  •  Installieren Sie gegebenenfalls eine Rohrbegleitheizung bei speziellen Fällen
  • Schließen Sie Fenster und Türen in unbeheizten Räumen mit Wasserinstallation

Was tun, wenn doch etwas passiert?

  • Bei eingefrorenen Leitungen in der privaten Hausinstallation informieren Sie Ihren Vertragsinstallateur, der diese fachgemäß auftaut; schließen Sie zuvor die Hauptabsperreinrichtung!
  • Frostschäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzählern melden Sie schnellstens beim Zweckverband  unter der Tel.-Nr. 06235-957031, da deren Behebung nur durch unser Betriebspersonal durchgeführt werden darf!

Die Beseitigung von Schäden verursacht in jedem Fall Kosten, die vom Anschlussnehmer zu tragen, aber durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden sind.

Und halten Sie bitte Schieber- und Hydrantenkappen frei von Schnee und Eis!

Dies ermöglicht im Schadens- oder gar im Brandfall die schnellere Hilfe.
Die Lage unserer Schieber- und Hydranten ist über die in Straße und Gehweg eingebauten Deckel zu erkennen. Darüber hinaus geben Hinweisschilder die genaue Lage an.

                                                          
Abb.: Hydrantendeckel                                                              Abb.: Schieberschild

Wir wünschen Ihnen, dass Sie ohne Frostschäden und gesund gut durch den Winter kommen.

Ihr Zweckverband für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe“
in 67105 Schifferstadt, Am Wasserturm 2,
Tel.-Nr. 06235/9570-0

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