Hinweise an Geschäfte, Einrichtungen und Lokale
- Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien,
- Verkaufsstellen des Einzelhandels, sofern die Verkaufsfläche auf bis zu 800 m² begrenzt ist
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten
- Apotheken, Sanitätshäuser
- Tankstellen, Kraftfahrzeug- und Lastkraftwagenhandel einschließlich des einschlägigen Ersatzteilhandels, Fahrradhandel, Autowaschanlagen
- Banken und Sparkassen, Poststellen
- Reinigungen, Waschsalons
- Buchhandlungen, Büchereien, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Bibliotheken und Archive
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel.
Folgende Einrichtungen müssen geschlossen bleiben:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
- Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und
- Außengastronomie),
- Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitparks und Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Badeseen und ähnliche Einrichtungen,
- Verkaufsstellen des Einzelhandels und ähnliche Einrichtungen, sofern Waren auf mehr als 800 m² Verkaufsfläche angeboten werden
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, insbesondere Friseure, Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen,
- Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
- Spielplätze und ähnliche Einrichtungen.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig; der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mitnahme verzehrfertiger Speisen und Getränke sind ebenfalls erlaubt. Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig.
Hier finden Sie die entsprechende Verordnung, die voraussichtlich bis einschließlich 6. Mai gilt, in der kompletten Version. Bitte beachten Sie auch, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen wieder geschlossen bleiben müssen.
Wir bitten alle von den Schließungen betroffenen Betriebe, sich an die Regelung zu halten. Unser Ordnungsamt wird deren Einhaltung kontrollieren.
Die Einrichtungen, die weiterhin geöffnet haben, werden dazu aufgefordert, die Chancen zur Verbreitung des Coronavirus zu minimieren durch:
- Einhaltung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts
- regelmäßige gründliche und hygienische Reinigung der Einrichtung
- Bereitstellung von ausreichend Seife in den sanitären Einrichtungen
- regelmäßiges Händewaschen aller Beschäftigten
- Einhaltung eines möglichst großen Abstands zwischen Kunden und Personal
- Begrenzung der Besucherzahlen
Bitte folgen Sie zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Risikogruppen den dringenden Empfehlungen. Durch die flächendeckende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen können Sie alle Ihren Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Bei Fragen zu den neuen Regelungen können Sie unser Ordnungsamt telefonisch unter 06581 81-250 erreichen.