Freie und zugängliche Bürgersteige
Aufruf an alle Eigentümer/Besitzer von Grundstücken innerhalb der Ortslage
Aufgrund der in letzter Zeit häufig aufgetretenen Beschwerden bezüglich des in den Bereich der Bürgersteige einwachsenden Bewuchses möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Nach dem Landesstraßengesetz sind alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage dazu verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf die öffentliche Straße ragenden Bewuchs zu beseitigen. Hierzu zählt auch der Bürgersteig.
Wir bitten Sie, zu überprüfen, ob Hecken oder sonstiger Bewuchs in den öffentlichen Bereich hineinwächst und diesen gegebenenfalls zurück zu schneiden.
Bitte helfen Sie mit, das Ortsbild in unserer schönen Ortsgemeinde Kirchwald durch diese Maßnahmen zu verbessern und sicherzustellen, dass auch Kinder, Senioren und beeinträchtigte Menschen gefahrenfrei unsere Straßen und Bürgersteige nutzen können.
Armin Seiwert, Ortsbürgermeister
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.