Corona-Regeln für die Spielplatznutzung ab dem 03.05.2020
Liebe Eltern,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der neuen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.04.2020 ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ab 03.05.2020 wieder möglich. Für die Benutzung der Spielplätze gelten die grundsätzlichen Regelungen der Kontaktbeschränkungen: Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Personen und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Öffnung des Spielplatzes erfolgt unter nachfolgenden Auflagen:
- Die Spielplatzfläche darf nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten werden
- Keine Überfüllung des Spielplatzes
- Bitte achtet darauf, dass auch auf dem Spielplatz die Abstandsregel von mindestens
1,5 Metern für Eltern und Kinder gilt – dies liegt in der Verantwortung der Begleitperson. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst bitte nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt. - Gemeinsames Spielen in einer Gruppe (Gruppenbildung) ist nicht erlaubt.
- Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten.
- Möglichst zwischendurch die Hände reinigen, z.B. mit Feucht- oder Desinfektionstüchern
- Bitte nehmt eure Verantwortung und Aufsichtspflicht für eure Kinder ernst.
- Nach dem Spielen im Freien bitte zu Hause gründlich Gesicht und Hände waschen
Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.
Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein aller – die Spielplatznutzung kann nur aufrecht erhalten werden, wenn die Verhaltensregeln eingehalten werden.
Bitte nehmen wir auch weiterhin Rücksicht auf die, für die eine Infektion mit dem Corona-Virus lebensbedrohlich sein kann. Wer sich selbst schützt, kann auch andere nicht anstecken.
Vielen Dank!
Klaus Becker
Ortsbürgermeister