Corona: Neue Bund-Länder-Beschlüsse / Novemberhilfen jetzt beantragen
Die Stadtverwaltung Bingen informiert über die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Pandemie, zur Antragsstellung für die Novemberhilfen sowie über aktuelle Infektionszahlen für Land, Kreis und Stadt.
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich in ihrer gestrigen Videoschaltkonferenz nach mehr als acht Stunden Beratung auf einen gemeinsamen Weg zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Parallel wurde das Online-Antragsverfahren für die sogenannten Novemberhilfen freigeschaltet.
Weitere Einschränkungen / Lockerung der Regelungen für die Feiertage
Der gestern getroffene Beschluss von Bund und Ländern beinhaltet insbesondere weitere Kontaktbeschränkungen, strengere Regeln für den Großhandel sowie eine ausgeweitete Maskenpflicht – aber auch Lockerungen für Weihnachten und Silvester. Der Beschluss wird in den kommenden Tagen von den einzelnen Bundesländern konkretisiert und per Verordnung erlassen.
„Auch, wenn es für uns alle bedeutet, dass wir weiter große Einschränkungen und Entbehrungen verkraften müssen, unterstütze ich die getroffenen Regelungen“, äußerte sich auch Bingens Oberbürgermeister Thomas Feser zu den neuen Beschlüssen. „Eine Trendwende bei den Neuinfektionen wurde leider noch nicht erreicht, sowohl in Bezug auf Deutschland, als auch in Bezug auf Bingen und die Region. Daher appelliere ich an alle, Kontakte weiter zu reduzieren und die getroffenen Regeln unbedingt zu beachten“.
Den gemeinsamen Beschluss von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz können Sie im Wortlaut über www.bingen.de/Corona nachlesen.
Novemberhilfen für Unternehmen, Vereine und Selbstständige
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird. Sie kann ab sofort auf einem gemeinsamen Internetauftritt des Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministeriums beantragt werden.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Oberbürgermeister Thomas Feser ist erleichtert, dass die versprochene Hilfe nun hoffentlich auch zeitnah dort ankommt, wo diese dringend benötigt wird: „Viele Betriebe und Selbstständige leiden enorm unter den geltenden Bestimmungen. Ich bin sehr froh, dass die von der Bundesregierung angekündigten Hilfen nun endlich auch abgerufen werden können.“
Neben den Novemberhilfen kann unter www.ueberbrückungshilde-unternehmen.de auch die sogenannte Überbrückungshilfe II, ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen beantragt werden.
Detaillierte Informationen auf den Corona-Infoseiten der Stadt Bingen
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und geltenden Rechtsgrundlagen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene finden Sie auch auf www.bingen.de/Corona. Dort informieren wir Sie weiterhin auch über das aktuelle Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz und der Region Mainz-Bingen.
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