Binger Sporthallen weiterhin gesperrt – Freigabe von Freisportanlagen
Gemäß der aktuellen 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind die Binger Sportstätten (Sporthallen, inklusive Nebenräume) weiterhin bis mindestens 11.04.2021 für den Vereinssport gesperrt.
Ebenso sind die Nutzungen der Schulräumlichkeiten in den Binger Grundschulen im Rahmen des Vereinsangebotes mit inbegriffen.
Für Freisportanlagen gilt eine Ausnahmeregelung. Nähere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.