Binger Sporthallen bleiben bis mindestens 16. August gesperrt
Die Binger Sportstätten (Sporthallen, inklusive Nebenräume) bleiben weiterhin bis mindestens 16.08.2020 gesperrt. Ebenso ist die Nutzung der Räumlichkeiten in den Binger Grundschulen im Rahmen des Vereinsangebotes weiterhin untersagt.
Am 10. Juni 2020 tritt die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Darin wird die Möglichkeit eingeräumt, Sporthallen auch für die außerschulische Nutzung zu öffnen. Die Verordnung enthält – ähnlich der 8. Bekämpfungsverordnung – ein Hygienekonzept mit Abstands- und Hygieneauflagen. Aktuell kann die Einhaltung des vorgegebenen Hygienekonzeptes in den Binger Sportstätten nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund sieht sich die Stadt Bingen am Rhein gezwungen, die Hallensperrung bis Ende der Sommerferien und somit bis mindestens zum 16.08.2020 zu verlängern und für die außerschulische Nutzung nicht freizugeben.
Die Entscheidung über die Öffnung von Sportstätten obliegt gemäß geltender Landesvorgabe dem Träger. Für Freisportanlagen greift seit dem 27.05.2020 eine Ausnahmeregelung – seit Mittwoch, 27. Mai 2020, öffnet die Stadtverwaltung die Freisportanlagen im Binger Stadtgebiet. Es gelten die regulären Belegungspläne.
Die Nutzungen der Anlagen sind unter strikter Einhaltung der aktuell gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gestattet.
Die Landesbestimmungen bezüglich des Abstandsgebots sowie der Hygiene sind einzuhalten. Demnach gilt: Während der gesamten Trainingszeit ist das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern, sowie Trainerinnen und Trainern zu gewährleisten.
Die maximale Personenzahl entsprechend der Größe der jeweiligen Sportanlage ist zu beachten, Trainingseinheiten ggf. mit begrenzter Teilnehmerzahl durchzuführen. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind weiterhin nicht erlaubt. Im Trainingsbetrieb darf zudem kein direkter Körperkontakt zwischen den Sportlerinnen und Sportlern erfolgen, auch sind Spiel-, Wettkampf- und Zweikampfsituationen untersagt. Besondere Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von gemeinsam genutzten Sport- und Trainingsgeräten, sind zu beachten und einzuhalten.
Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen. Umkleiden, Duschen und Vereinsräume in angrenzenden Sporthallen oder Vereinsheimen sind weiterhin gesperrt. Die Eigenverantwortung bei der Durchführung von Trainingseinheiten obliegt den Vereinen.
Die Stadtverwaltung verweist auf Kontrollen, die Ordnungsamt und Polizei durchführen und behält sich vor, im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben die Lockerungen gegebenenfalls auch punktuell rückgängig zu machen.
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