Bingen am Rhein – neue Regelungen bei Trauerfeiern
Friedhofskapellen in Bingen und Büdesheim können wieder genutzt werden
Die neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (gültig bis 23. Juni 2020) erlaubt nun wieder die Nutzung von Friedhofskapellen bei Trauerfeiern. In Bingen sind dies die Kapelle des Waldfriedhofes und des Büdesheimer Friedhofes. Die Bestuhlung in den Kapellen ist entsprechend der Personenbegrenzung reduziert.
Des Weiteren muss Folgendes beachtet werden: Ein zentraler Eingang sowie ein separater Ausgang für alle Angehörigen / Trauergäste ist markiert.
Beim Betreten der Kapelle sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht nur am Haupteingang zur Verfügung.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen (am Platz entbehrlich, sofern 1,5 m Ab-stand gehalten wird).
Es muss eine Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer).
Auf dem Weg zur Grabstätte ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
Die maximale Personenanzahl der Trauergäste ist auf 25 Personen beschränkt.
Aktuelle Informationen aus Bingen am Rhein finden Sie unter www.bingen.de.
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