Amtliche Meldung

Betreten von Eisflächen

Die Verwaltung weist darauf hin, dass, sofern die Gewässer im Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinauen in diesem Winter zufrieren, folgende Verhaltensregeln zu beachten sind:

  1. Die Gewässer und die dazugehörigen Anlagen sind kein Wintersportgelände.
  2. Die Tragfähigkeit der Eisschicht wird nicht überprüft.
  3. Die Wasservögel halten immer wieder gewisse Stellen im Eis frei, damit sind Gefahren verbunden.
  4. Die Wassertiefe beträgt bis zu 30 Meter.
  5. Gem. § 2 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der VG- Rheinauen dürfen Eisflächen auf Gewässern in öffentlichen Anlagen nur nach Freigabe für die Öffentlichkeit an den kenntlich gemachten Stellen betreten werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Befolgung dieser Verhaltensregeln.

www.vg-rheinauen.de

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.