Beseitigung Reichsadler am Eingangsportal Amtsgericht wird nicht betrieben
Oberbürgermeister begrüßt Entscheidung der Denkmalpflege im Sinne des
Geschichtsbewusstseins.
„Wir werden das Genehmigungsverfahren nicht weiter betreiben und keine Aktivitäten zur Beseitigung des Adlers über dem Haupteingang des Justizgebäudes in die Wege leiten“. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), der sich für die Unterhaltung des Amtsgerichtes in Bingen verantwortlich zeichnet. Vorangegangen war ein Antrag der Fraktion Die Linke im Binger Stadtrat mit dem Ziel den über dem Eingangsportal befindlichen Adler zu beseitigen. Begründet wurde dieser Antrag, der mit Mehrheit beschlossen wurde, mit dem Hinweis, dass die bisherige Art der Entnazifizierung in Form der Entfernung des Hakenkreuzes als unzureichend betrachtet würde. Die Verwaltung wurde gebeten sich an das Land zu wenden mit der Bitte um Entfernung des Adlers.
„Vor dem Hintergrund der Geschichte des Adlers als Symbol für das Reich, die weit bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht, begrüße ich diese Entscheidung. „Nur wer seine Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft“, erkannte schon Wilhelm von Humboldt, wie bedeutend es ist aus der Geschichte entsprechende Lehren zu ziehen“, so Oberbürgermeister Thomas Feser. Entsprechend hätte auch der Adler als Symbol in unserer Zeit seinen berechtigten Platz, nicht zuletzt um die Menschen zum Nachdenken über dessen Bedeutung anzuregen.
Der LBB hatte das Ansinnen, wie er nun in der Antwort an den Oberbürgermeister mitteilte, an die Denkmalschutzbehörde herangetragen, da es sich bei dem Amtsgerichtsgebäude um ein geschütztes Kulturdenkmal handelt. In einer Stellungnahme der Direktion Landesdenkmalpflege bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz wurde eine Genehmigung zur Beseitigung des Reichsadlers nicht in Aussicht gestellt. Vielmehr betonten die Denkmalschützer, dass der Adler schon seit dem Mittelalter ein Sinnbild für die Reichsgewalt darstellt und wichtiger Teil der Aussage des Gebäudes in seiner hoheitlichen Funktion ist. Durch die bereits früher vorgenommene Entfernung des Hakenkreuzes gilt er als entnazifiziert und laut Feststellung der Landesdenkmalpflege als unverzichtbarer Teil des gesamten Kulturdenkmals. Weitere Aktivitäten zur Entfernung des Adlers entfallen daher, was Oberbürgermeister Thoms Feser begrüßt. „Alle Symbole vergangener Jahrhunderte in unserer Stadt sind wichtige Mahnmale und Teil unserer Geschichte, die wir uns stets bewusstmachen sollten.“