Abräumen von abgelaufenen Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Boppard
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Boppard, deren Nutzungsrechte bis zum 31.12.2020 abgelaufen sind, sind bis spätestens 31.08.2021 abzuräumen und einzuebnen. Betroffen sind hiervon die Gräber, deren letzte Belegung vor dem 01.01.1996 erfolgte. Hierbei sind sämtliche auf den Grabstellen befindlichen Bauteile, wie Einfassungen, Grabmale und Abdeckungen, sowie alle Fundamente zu entfernen und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung die Stadt Boppard die entsprechenden Grabstellen gem. § 15 Abs. 4 der derzeit geltenden Friedhofsordnung kostenpflichtig abräumt.
Die Stadt Boppard wird auch weiterhin gem. § 18 der Friedhofsordnung bei fortgesetzter Vernachlässigung der Grabpflege die entsprechenden Grabstellen kostenpflichtig einziehen.
Für Rückfragen steht Frau Mandy Wandel (06742/103-26) oder Frau Simone Zölzer (06742/103-19) von der Friedhofsverwaltung telefonisch zur Verfügung.