Ab 02. Juli: Neue Corona-Verordnung
In Rheinland-Pfalz gilt ab Freitag, 02. Juli 2021, die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung, die massive Öffnungsschritte regelt
In Rheinland-Pfalz können sich dann unter anderem wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet.
Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden: Ab Freitag sind bis zu 100 Gäste möglich. Natürlich mit Vorsicht: Für den Innenbereich gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht.
Konzerte, Sportevents und Volksfeste kehren zurück. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die eben erwähnte 3-G-Regel oder eine Maskenpflicht.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung und die aktuelle Entwicklung der Corona-Zahlen in der Region finden Sie wie gewohnt unter www.bingen.de/Corona bzw. www.bingen.de/Corona-Zahlen.
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